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Anita Heiliger - / Traudl Wischnewski (Hg.)
Verrat am Kindeswohl GutachterInnen, Jugendämter und Gerichte verfahren nach dem Grundsatz: Der Vater hat ein Recht auf sein Kind, das Kind braucht den Vater für eine unbeschädigte Entwicklung. Mütter werden deshalb gezwungen, der gemeinsamen elterlichen Sorge, mindestens aber dem Umgang des Vaters mit dem Kind zuzustimmen. Selbst bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch wird die Verweigerung des Umgangs von den Behörden nicht akzeptiert; wenn ein Kind Angst hat und seinen Vater nicht sehen will, drücke es nicht eigene Bedürfnisse aus, sondern sei von seiner Mutter. Mütter und Kinder werden, zum Teil mit hohen Zwangsgeldandrohungen und ohne Rücksicht auf körperliche und seelische Schäden, zum Kontakt mit erziehungsungeeigneten, oft gewalttätigen Vätern gezwungen.
2003 -
260 S. -
€ D 19,90
/ € A 20,50
/ sFr. 33,90
- ISBN 3-88104-356-X |